bAV ertragreich und flexibel
Betriebliche Altersversorgung ist die Königsdisziplin.

Integriertes Konzept Teil 6

Betriebliche Altersversorgung ist die Königsdisziplin
Die meisten Geschäftsführer sind nicht gesetzlich sozialversichert. Sie müssen also privat vorsorgen. Auch nach dem Bürgerentlastungsgesetz ist die betriebliche Altersversorgung rentabler als die private Basisrente. Vor allem bietet sie wesentlich mehr Gestaltungsspielräume. Nur richtig machen muss man es.

Die Sünden der Vergangenheit sind Legion
Kaum ein Steuerberater oder Gesellschafter/Geschäftsführer der nicht Fälle kennt, in denen es Probleme mit dem Finanzamt oder mit der Finanzierung und der Gestaltung der Pensionszusage-gen gab oder gibt. Daraus zu schließen betriebliche Altersversorgung wäre Teufelszeug ist falsch. Ein Auto ist schließlich nicht deshalb schlecht, weil ein Fahrer es nicht beherrscht und gegen den Baum kracht.

Augenmaß ist angesagt
Die komplizierten Fragen rund um die Risiken Krankheit und Invalidität (Berufsunfähigkeit) haben wir in früheren Folgen dieser Serie aufgezeigt. In Ver.-bindung mit der betrieblichen Alters-versorgung muss man hierzu noch die bilanziellen Auswirkungen beachten.

Es reicht nicht, mit den Augen einer Privatperson eine „kongruente“ Rückdeckung der zugesagten Risiken einzurichten. Es müssen Wege gegangen werden, die sowohl den passiven als auch den aktiven Bilanzsprung im Krisenfall beherrschen helfen.

Beispiel:
Der Geschäftsführer wird mit 45 Jahren berufsunfähig. Die GmbH muss die zu-gesagte Invalidenrente in Höhe von 5.000 € zahlen. Sie hat hierüber eine entsprechende BU-Versicherung als Rückdeckung abgeschlossen. Diese Versicherung trägt auch die Beiträge für die Altersleistung, da ja, wenn die Invalidität bis Rentenbeginn anhält, ab dann die Altersrente in gleicher Höhe gezahlt werden muss.
Soweit ist alles in Ordnung. Die Versicherungen decken „kongruent“ die zugesagten Risiken ab.

In der Bilanz passiert folgendes:
Die schlagartige Passivierung des Bar-werts der Invalidenrente lässt die Rück-stellungen um ca. 600.000 € hoch-schnellen (Bilanzsprung). Auf der Aktiv-seite schlägt der Barwert für die Invalidenrente mit über 700.000 € zu Buche. Das allein ergibt bereits einen steuerpflichtigen Ertrag von ca. 100.000 € ohne Mittelzufluss. Da Beitragsbefreiung vereinbart ist und auch deren Bar-wert voll aktiviert werden muss erhöht sich der aktive Bilanzsprung im Beispiel auf über 1,2 Mio. Euro. Das bedeutet Gewinn ohne Mittelzufluss von mehr als 600.000 € und eine Steuerschuld von mindestens 200.000 €.
Positiv ausgedrückt: Man muss auch hier wieder integriert und nachhaltig den GGF in seiner Ganzheit sehen. Dann klappt's auch mit der Betriebsrente und deren steuerlich optimierter Auszahlung am Ende der Dienstzeit

Warum macht das keiner?
 
Geschäftsführende Gesellschafter von GmbHs sind in einer einzigartigen Situation. Darauf passen Standardlösungen für die Allgemeinheit nicht oder nicht optimal. Deckungslücken, ungesicherte Risiken und vergeudete Beiträge sind die Folge.
Nur wer fach- und spartenübergreifend den Gesellschafter/Geschäftsführer (GGF) in seiner Ganzheit versteht, kann diese Fehler vermeiden und optimale Lösungen zu dessen Gunsten entwickeln. Stets muss man das Zusammenspiel aus Steuer-recht, Gesellschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht, Zivilrecht, Versicherungsrecht und Finanztechnik ganzheitlich im Auge halten.
In Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern (Link auf Menüpunkt „Netzwerk“) bieten wir diese spartenübergreifende und interdisziplinäre Beratung an.

Weitere Texte in dieser Reihe:

  • Welche Risiken für die GmbH in den Dienstverträgen schlummern und wie man sie beherrscht (Teil 1).
  • Wie man privaten Aufwand in der GmbH als Betriebsausgabe veranlassen kann (Teil 2).
  • Warum die Krankenversicherung der meisten GGF unnötigerweise zu teuer ist (Teil 3).
  • Wo bei lang anhaltender Krankheit der Hund begraben liegt. Für die GmbH und für den Chef persönlich (Teil 4).
  • Warum der GGF keine Beiträge für Versicherungen zahlen sollte, die nie leisten wer-den (Teil 5).
  • Wie – allen Unkenrufen zum Trotz – die betriebliche Altersversorgung flexibel und ertragreich gestaltet werden kann (Teil 6).

Erstinformationen nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung:

SL Vorsorge AssekuranzMakler GmbH & Co. KG
Limburger Straße 1 | 50672 Köln

Registergericht: Amtsgericht Köln // Register-Nr.: HRA 27929

Persönlich haftende Gesellschafterin: SL Vorsorge AssekuranzMakler Verwaltungs GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Tillman Kinkel und Stephan Lensing
Registergericht: Amtsgericht Köln // Register-Nr.: HRB 70136

Tel. : 0221 - 789 68 33 0
Fax : 0221 - 789 68 33 3
E-Mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) und als Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das entsprechende Vermittlerregister eingetragen. Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Bei Interesse können Sie die Angaben überprüfen bei der Registerstelle:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29
10178 Berlin
Tel.: 0180 600 585 0 (0,20 €/Anruf)
Fax: 030 20308 1000
Internet: www.vermittlerregister.info

Vermittlerregister-Nr. als Versicherungsmakler: D-6BHM-EY6NM-02
Vermittlerregister-Nr. als Finanzanlagenvermittler: D-F-142-H122-84

Beratung und Vergütung:
Für die Vermittlung und die Betreuung von Versicherungsverträgen erhalten wir in der Regel eine Courtage, die vom Versicherungsunternehmen an uns ausgezahlt, aber wirtschaftlich vom Kunden getragen wird, da sie in der Versicherungsprämie enthalten ist. Bei Bedarf und nach Vereinbarung mit unseren Kunden werden wir auch auf Basis anderer Vergütungsmodelle tätig, z.B. in Form von Honorarvereinbarungen oder von Kombinationen der Vergütungsmodelle. Über die vorgenannten Vergütungen hinaus erhalten wir keine anderen Zuwendungen.

Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Schlichtungs- / Beschwerdestellen:
Wir nehmen im Bereich Versicherungsmakler gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) an einem verpflichtenden Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teil:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 030 20 60 58 - 0
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Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222, 10052 Berlin
Telefon: 0800 2550 444
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Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show

Wir nehmen im Bereich Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Gewerbeordnung (GewO) an einem verpflichtenden Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucherschlichtungsstelle teil:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Tel.: 07851 / 795 7940
Fax: 07851 / 795 7941
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https://www.verbraucher-schlichter.de

Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show

 

 

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