Beiträge ohne Leistung
Beitrag gern, aber bitte ohne Leistung. Sie werden lachen. Das kommt häufiger vor, als Sie denken.

Integriertes Konzept Teil 5

Beitrag gern, aber bitte ohne Leistung. Sie werden lachen. Das kommt häufiger vor, als Sie denken. Was klingt wie ein drittklassiger Witz ist in deutschen GmbHs an der Tagesordnung. Wie bereits an anderer Stelle aus-geführt (Folge 1 dieser Serie), ist es steuerlich angeraten, dienstvertraglich eine Lohnfortzahlung von sechs Monaten zu vereinbaren. Darüber herrscht selten Einigkeit. Alle maßgeblichen Mustertexte der einschlägigen Handbücher empfehlen dies. Verantwortliche Steuerberater weisen in der Regel darauf hin, wenn Sie an der Gestaltung der Dienstverträge mitwirken oder zu deren steuerlichen Aspekten gefragt werden.

So weit so gut.

Nun ist es leider so, dass übliche Versicherungsprodukte auf Normal-Sterbliche zugeschnitten sind. Hier ist, genau wie bei Selbstständigen und Freiberuflern wichtig, dass bei anhaltender Krankheit das Einkommen möglichst lückenlos gesichert ist und das Krankentagegeld direkt an das Ende der Lohnfortzahlung nach sechs Wochen anschließt. Entsprechend häufig findet man diese Vertragsgestaltung – Tagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit - auch beim Gesellschafter / Geschäftsführer (GGF).

Nur leider erhält er ab dem 43. Tag kein Geld aus dieser Versicherung! Obwohl er dafür Prämien gezahlt hat.

Der Grund liegt wieder in der besonderen Situation des GGF und seinem Dienstvertrag. Und in der Gedankenlosigkeit vieler Versicherungsverkäufer. Die Zahlung des Tagegeldes - trotz Fortzahlung des Gehalts - würde ja den kranken GGF besser stellen als den gesunden. Dem steht das Bereicherungsverbot entgegen.

Da die Krankentagegeldversicherung nur leistet, wenn auch tatsächlich die Lohnzahlung des Arbeitgebers fortfällt, ist es eigentlich Pflicht, den Beginn der Tagegeldzahlung auf das Ende der Lohnfortzahlung abzustimmen. Das Risiko der Tagegeldzahlung erst ab dem 183. Tag ist natürlich geringer; also ist auch die Prämie niedriger.

Allein aus der Abstimmung des versicherten Krankentagegeldes (ab dem 183. Tag statt ab dem 43. Tag (oder noch früher) mit dem Dienstvertrag lässt sich viel Geld sparen. Ohne den geringsten Verlust an Sicherheit oder Komfort

Warum macht das keiner?
Geschäftsführende Gesellschafter von GmbHs sind in einer einzigartigen Situation. Darauf passen Standardlösungen für die Allgemeinheit nicht oder nicht optimal. Deckungslücken, ungesicherte Risiken und vergeudete Beiträge sind die Folge.
Nur wer fach- und spartenübergreifend den Gesellschafter/Geschäftsführer (GGF) in seiner Ganzheit versteht, kann diese Fehler vermeiden und optimale Lösungen zu dessen Gunsten entwickeln. Stets muss man das Zusammenspiel aus Steuer-recht, Gesellschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht, Zivilrecht, Versicherungsrecht und Finanztechnik ganzheitlich im Auge halten.
In Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern (Link auf Menüpunkt „Netzwerk“) bieten wir diese spartenübergreifende und interdisziplinäre Beratung an.

Weitere Texte in dieser Reihe:

  • Welche Risiken für die GmbH in den Dienstverträgen schlummern und wie man sie beherrscht (Teil 1).
  • Wie man privaten Aufwand in der GmbH als Betriebsausgabe veranlassen kann (Teil 2).
  • Warum die Krankenversicherung der meisten GGF unnötigerweise zu teuer ist (Teil 3).
  • Wo bei lang anhaltender Krankheit der Hund begraben liegt. Für die GmbH und für den Chef persönlich (Teil 4).
  • Warum der GGF keine Beiträge für Versicherungen zahlen sollte, die nie leisten wer-den (Teil 5).
  • Wie – allen Unkenrufen zum Trotz – die betriebliche Altersversorgung flexibel und ertragreich gestaltet werden kann (Teil 6).

Erstinformationen nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung:

SL Vorsorge AssekuranzMakler GmbH & Co. KG
Limburger Straße 1 | 50672 Köln

Registergericht: Amtsgericht Köln // Register-Nr.: HRA 27929

Persönlich haftende Gesellschafterin: SL Vorsorge AssekuranzMakler Verwaltungs GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Tillman Kinkel und Stephan Lensing
Registergericht: Amtsgericht Köln // Register-Nr.: HRB 70136

Tel. : 0221 - 789 68 33 0
Fax : 0221 - 789 68 33 3
E-Mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) und als Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das entsprechende Vermittlerregister eingetragen. Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Bei Interesse können Sie die Angaben überprüfen bei der Registerstelle:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29
10178 Berlin
Tel.: 0180 600 585 0 (0,20 €/Anruf)
Fax: 030 20308 1000
Internet: www.vermittlerregister.info

Vermittlerregister-Nr. als Versicherungsmakler: D-6BHM-EY6NM-02
Vermittlerregister-Nr. als Finanzanlagenvermittler: D-F-142-H122-84

Beratung und Vergütung:
Für die Vermittlung und die Betreuung von Versicherungsverträgen erhalten wir in der Regel eine Courtage, die vom Versicherungsunternehmen an uns ausgezahlt, aber wirtschaftlich vom Kunden getragen wird, da sie in der Versicherungsprämie enthalten ist. Bei Bedarf und nach Vereinbarung mit unseren Kunden werden wir auch auf Basis anderer Vergütungsmodelle tätig, z.B. in Form von Honorarvereinbarungen oder von Kombinationen der Vergütungsmodelle. Über die vorgenannten Vergütungen hinaus erhalten wir keine anderen Zuwendungen.

Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Schlichtungs- / Beschwerdestellen:
Wir nehmen im Bereich Versicherungsmakler gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) an einem verpflichtenden Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teil:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 030 20 60 58 - 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222, 10052 Berlin
Telefon: 0800 2550 444
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show

Wir nehmen im Bereich Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Gewerbeordnung (GewO) an einem verpflichtenden Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucherschlichtungsstelle teil:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Tel.: 07851 / 795 7940
Fax: 07851 / 795 7941
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://www.verbraucher-schlichter.de

Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show

 

 

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