Integriertes Konzept Teil 1
Krankheiten kommen immer unpassend. Oft jedoch machen sich Geschäftsführer kleinerer und mittlerer Gesellschaften über die Art und den Umfang der entstehenden Probleme wenig Gedanken. Zum Beispiel ist zu beachten, dass die Arbeitsleistung wegfällt; dafür muss Ersatz zeitweise oder dauerhaft beschafft und bezahlt werden. Die GmbH muss das Gehalt des Geschäftsführers laut Dienstvertrag weiter zahlen. Und das kann – gerade bei kleinen GmbHs – zum Kraftakt werden.
Dabei darf man nicht vergessen: Aus steuerlicher Sicht wird allgemein eine Lohnfortzahlung von sechs Monaten, in einigen Fällen sogar von 12 Monaten, als die optimale Gestaltung angesehen. Es spricht also vieles dafür.
Sechs Monate Lohnfortzahlung bei einem Gehalt von 5.000 Euro ergeben 30.000 €. Unterstellt man eine Umsatzrendite von 10% muss also ein Umsatz von 300.000 € erzielt werden, nur um die Lohnfortzahlung zu finanzieren und ohne dass der Kopf die Firma unterstützen kann, diesen Umsatz auch zu generieren. Neben allem anderen ist allein das schon ein möglicherweise existenzbedrohendes Risiko für die GmbH.
Wohl gemerkt: Es ist ein Problem der GmbH! Logisch also, dass auch sie es ist, die sich dagegen absichert. Und ebenso sind die Kosten dieser Absicherung eindeutig Betriebsausgaben. Genau wie die Beiträge zu anderen betrieblichen Versicherungen.
Man kann lange spekulieren, warum kaum eine GmbH dieses Risiko absichert. Ein Grund mag sein, dass ein Gesundheitsrisiko eben üblicherweise nicht betrieblich versichert ist. Die Spartentrennung in der Versicherungswirtschaft verhindert wirkungsvoll den Blick über den Tellerrand und die ganzheitliche Betrachtung.
Warum der Weg über die private Absicherung eines Krankentagegeldes als „Lohnfortzahlung“ nicht sinnvoll ist, zeigen wir in einer späteren Folge dieser Serie (siehe Teil 5).
Warum macht das keiner?
Geschäftsführende Gesellschafter von GmbHs sind in einer einzigartigen Situation. Darauf passen Standardlösungen für die Allgemeinheit nicht oder nicht optimal. Deckungslücken, ungesicherte Risiken und vergeudete Beiträge sind die Folge.
Nur wer fach- und spartenübergreifend den Gesellschafter/Geschäftsführer (GGF) in seiner Ganzheit versteht, kann diese Fehler vermeiden und optimale Lösungen zu dessen Gunsten entwickeln. Stets muss man das Zusammenspiel aus Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht, Zivilrecht, Versicherungsrecht und Finanztechnik ganzheitlich im Auge halten.
In Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern (Link auf Menüpunkt „Netzwerk“) bieten wir diese spartenübergreifende und interdisziplinäre Beratung an.
Weitere Texte in dieser Reihe:
- Welche Risiken für die GmbH in den Dienstverträgen schlummern und wie man sie beherrscht (Teil 1).
- Wie man privaten Aufwand in der GmbH als Betriebsausgabe veranlassen kann (Teil 2).
- Warum die Krankenversicherung der meisten GGF unnötigerweise zu teuer ist (Teil 3).
- Wo bei lang anhaltender Krankheit der Hund begraben liegt. Für die GmbH und für den Chef persönlich (Teil 4).
- Warum der GGF keine Beiträge für Versicherungen zahlen sollte, die nie leisten wer-den (Teil 5).
- Wie – allen Unkenrufen zum Trotz – die betriebliche Altersversorgung flexibel und ertragreich gestaltet werden kann (Teil 6).