Steuern sparen mit der KV
Das Bürgerentlastungsgesetz hat privat Krankenversicherten eine Hintertür bei den Sonderausgaben eröffnet.

Das Bürgerentlastungsgesetz hat privat Krankenversicherten eine Hintertür bei den Sonderausgaben eröffnet. Und so geht es:

In der Regel ist der Höchstbetrag der jährlichen Sonderausgaben durch die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung aufgebraucht.

Einzig Krankenversicherungsbeiträge sind seit dem Bürgerentlastungsgesetz in unbegrenzter Höhe als Sonderausgaben absetzbar, solange sie sich auf Leistungen beziehen, die auch in der gesetzlichen (Basis-)Krankenversicherung versichert wären.

Versteckt im „Kleingedruckten“ findet sich die Möglichkeit, mehr als einen KV-Beitrag sozusagen im Voraus zu entrichten; z. B. für zwei Jahre. Hier die Text im § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b Satz 4 EStG:

4Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet werden und in der Summe das Zweieinhalbfache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, für den sie geleistet wurden;

Wenn Sie nun zwei Beiträge im Voraus zahlen (für 2016 und 2017) können Sie damit den Gesamtbetrag im Jahr 2016 als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.

Da Sie im Jahr 2017 keine Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, haben Sie dann die Sonderausgaben für andere Versicherungsbeiträge frei. Dieser Sonderausgabenabzug würde bei jährlicher Beitragszahlung in der Krankenversicherung entfallen.

Es ist leicht auszurechnen, dass der Zinsnachteil durch die vorgezogene Beitragszahlung niedriger ist, als der Steuervorteil durch die nun alle Zwei Jahre nutzbaren Sonderausgaben.

Zwei Haken hat die Sache:

  • Einmal ist viel Liquidität für zwei Jahre Krankenversicherung nötig
  • Zum Zweiten machen nicht alle Versicherer mit und zwingen können Sie die Gesellschaft nicht.

Erstinformationen nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung:

SL Vorsorge AssekuranzMakler GmbH & Co. KG
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Registergericht: Amtsgericht Köln // Register-Nr.: HRA 27929

Persönlich haftende Gesellschafterin: SL Vorsorge AssekuranzMakler Verwaltungs GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Tillman Kinkel und Stephan Lensing
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Als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) und als Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das entsprechende Vermittlerregister eingetragen. Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Bei Interesse können Sie die Angaben überprüfen bei der Registerstelle:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29
10178 Berlin
Tel.: 0180 600 585 0 (0,20 €/Anruf)
Fax: 030 20308 1000
Internet: www.vermittlerregister.info

Vermittlerregister-Nr. als Versicherungsmakler: D-6BHM-EY6NM-02
Vermittlerregister-Nr. als Finanzanlagenvermittler: D-F-142-H122-84

Beratung und Vergütung:
Für die Vermittlung und die Betreuung von Versicherungsverträgen erhalten wir in der Regel eine Courtage, die vom Versicherungsunternehmen an uns ausgezahlt, aber wirtschaftlich vom Kunden getragen wird, da sie in der Versicherungsprämie enthalten ist. Bei Bedarf und nach Vereinbarung mit unseren Kunden werden wir auch auf Basis anderer Vergütungsmodelle tätig, z.B. in Form von Honorarvereinbarungen oder von Kombinationen der Vergütungsmodelle. Über die vorgenannten Vergütungen hinaus erhalten wir keine anderen Zuwendungen.

Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Schlichtungs- / Beschwerdestellen:
Wir nehmen im Bereich Versicherungsmakler gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) an einem verpflichtenden Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teil:

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Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 030 20 60 58 - 0
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Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222, 10052 Berlin
Telefon: 0800 2550 444
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show

Wir nehmen im Bereich Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Gewerbeordnung (GewO) an einem verpflichtenden Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucherschlichtungsstelle teil:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Tel.: 07851 / 795 7940
Fax: 07851 / 795 7941
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://www.verbraucher-schlichter.de

Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show

 

 

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